das ICE Werk kommt!

Heute Mittag 07.02.23 hat die Regierung von Mittelfranken ihr Ergebins zum Raumordnungsverfahren veröffentlicht. Somit ist das Raumordnungsverfahren zu dem geplanten ICE-Instandhaltungswerk im Raum Nürnberg abgeschlossen.

Die Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben an zwei der untersuchten Standorte – nämlich südlich der ehemaligen MUNA Feucht, also an unserem Jägerseeforst, und Harrlach – nicht raumverträglich ist.

Am Standort – der ehemaligen MUNA Feucht – wird das Vorhaben nur unter Beachtung umfangreicher Maßgaben als raumverträglich eingestuft.

Die Regierung von Mittelfranken fordert insbesondere, dass alle vom Werksgelände ausgehenden Lärmquellen einschließlich der wegen ihrer Lautstärke umstrittenen Makrofontests nach der TA Lärm bewertet werden und die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend ausgelegt werden. Für die Anbindung des ICE-Werks an das Straßennetz wurde festgelegt, dass die Hauptzufahrt des ICE-Werks von der Staatsstraße 2225 im Westen erfolgen soll.

Die Belange von Natur und Landschaft können im Raumordnungsverfahren nicht abschließend gewürdigt werden, sondern sind im Rahmen einer detaillierten FFH-Verträglichkeitsprüfung und voraussichtlich im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu prüfen. Auch über die Erlaubnis für die Rodung des Bannwaldes sowie über die Bodensanierung im Bereich des Standortes ist erst in einem etwaigen Genehmigungsverfahren zu entscheiden. Die Ergebnisse des Sondierungsgutachtens liegen der Regierung von Mittelfranken derzeit noch nicht vor.

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