Worum es dabei geht
Durch frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Regierung von Mittelfranken prüft Belange des Natur- und Artenschutzes
sowie die Auswirkungen auf die Umwelt: Boden, Luft, Wasser, Mensch (z.B. Lärm),
Natura-2000-Schutzgebiete, aber auch Planungen zu Verkehr, Energie, Abfall- und/
oder Wasserwirtschaft, etc. Eine positive Beurteilung ist keine Baugenehmigung!
Die Beteiligung der Öffentlichkeit geschieht durch das Einbringen von
Einwendungen.
Ggf. folgt das Planfeststellungsverfahren, also die Durchführung der
Detailplanung durch das Eisenbahnbundesamt. Es wird entschieden, ob das
Vorhaben am ausgewählten Standort realisiert werden kann oder ob diesem
öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Hier besteht der Klageweg.
Einwendungen und was ist dabei wichtig?
- Jeder Betroffene kann negative Auswirkungen auf Eigentum, Gesundheit, etc. darlegen
und das Vorhaben deshalb ablehnen. - Sachliche Formulierungen
- Individuelle Formulierungen sind besser, als vorformulierte Textbausteine.
- Zusage der Regierung: „Alle Aussagen werden geprüft, unabhängig vom juristischen Gehalt.“
- Allgemeine Umweltbelange können auch vorgetragen werden. Dafür muss keine persönliche Betroffenheit dargelegt werden.
- „Gut“, wenn dargestellter Konflikt nicht überwindbar ist
Es gibt anwaltliche Beratung und wir unterstützen gerne bei der Formulierung!
Beispiele für Formulierungen
•Ich bin Anwohnerin des Wohngebiets … . Durch die Abholzung der Waldflächen im Reichswald befürchte ich Auswirkungen auf das Mikroklima. Insbesondere aufgrund der wärmer werdenden Sommer und des fortschreitenden Klimawandels befürchte ich eine erhebliche Zunahme der Temperaturen im Sommer, wenn die Ausgleichsfunktion der Waldflächen wegfallen.
• … Die Verkehrssituation ist bereits jetzt angespannt. Durch die mit dem Vorhaben verbundene Zunahme des Schwerlastverkehrs befürchte ich eine erhebliche Beeinträchtigung, weil ein weiterer Verkehrszuwachs durch das ICE-Werk. Durch die Verkehrszunahme sind meine Kinder und ich gesundheitlich beeinträchtigt, da mit einer erheblichen Zunahme der Feinstaubkonzentration zu rechnen ist
• Ich bin Bürgerin der Gemeinde Wendelstein. Den Nürnberger Reichswald nutze ich regelmäßig
als Erholungsgebiet. Insbesondere wandere ich /spaziere/reite/fahre ich Rad/Mountainbike/
angle etc. ich am Jägersee/ gehe ich im Bereich […] meiner Leidenschaft der Pflanzensuche
und Tierbeobachtung nach. Das Gebiet stellt für mich ein wichtiges Naherholungsgebiet dar.
Aufbau: persönliche Betroffenheit – Problem beschreiben – Konsequenz aufzeigen
Folge: nicht raumverträglich in Muna, Jägersee, Harrlach
Prüfkriterien aus Landes-, Regionalem Entwicklungsprogramm (Auszug)
• Senkung des Flächenverbrauchs auf 30 ha pro Tag bis 2030
• Erhalt der Lebensgrundlagen, gesunder Umweltbedingungen, der ökologischen Funktionen und
Naturschönheiten unseres Landes , Wälder erhalten
• Die wertvollen Landschaftsteile, die sich durch ihre Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, ihre Vielfalt
und Schönheit, ihre Erholungseignung sowie ihre besondere klimatische oder wasserwirtschaftliche
Funktion auszeichnen, sollen dauerhaft gesichert werden.
• …in den Mittelzentren Roth und Hersbruck soll sich die weitere städtisch-industrielle Entwicklung
verstärkt an der Belastbarkeit des Naturhaushalts orientieren. …der starken Belastung der Luft
entgegengewirkt, die Umweltqualität verbessert sowie zur Erhaltung und Verbesserung der
Erholungsnutzung beigetragen werden.
• Naturraumtypische und regional sowie überregional bedeutsame Lebensräume wildlebender Pflanzen
und Tiere bzw. Landschaftsteile sollen langfristig als Naturschutzgebiete gesichert werden. Dies sind
insbesondere Lebensräume … Sebalder und Lorenzer Reichswald und im sog. südl. Reichswald
• Natura 2000
• Verbesserung des Bioklimas
Wohin und bis wann sind meine Einwendungen zu richten?
Die Einwendungsfrist, bis wann diese bei der Regierung eingegangen sein müssen. Hier:
30.06.2022 (ggf. bei Relevanz auch noch danach!)
Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
91511 Ansbach
eMail: raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de
Kontakt: Thomas RAHN
Tel. (0981) 53-1398
eMail: thomas.rahn@reg-mfr.bayern.de
Einwendungen zum ROV
Wogegen richten sich Einwendungen? (Beispiele)
• Der Bannwald ist gesetzlich geschützt!
• Natura 2000-FFH-Vogelschutzgebiet
• Giftgas-Sarkophag – die Gefahr wächst / Entmunitionierung findet nicht flächendeckend statt
• Klima: Fehler, die hier gemacht werden, werden sich auch hier auswirken! (Trockenheit, Hitze)
• Zerstörung eines für die menschliche Gesundheit wertvollen Naherholungsgebiets
• Artenschutz für Tiere und Pflanzen (bedrohte, geschützte Arten!); auch durch Lichtverschmutzung!
• Wasserspeicher, Schutz vor Überschwemmungen bei Starkregen, Brunnen
• Lärmschutz (A6, A73, A9, ICE-Strecke)
• Luftreinigung und natürliche Kühlung (besonders wichtig auch für Nürnberg
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